Kosten
Die anwaltlichen Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG). Eine klare Kostentransparenz ist für Mandant und Anwalt
unerlässlich. Mit Wirkung ab 01. Juli 2006 können Mandant
und Anwalt außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens eine
Vereinbarung über die Höhe des Honorars treffen und
eine Erstberatungspauschale vereinbaren.
Im gerichtlichen Verfahren richtet sich die Gebühr des Anwalts
nach der Höhe des Streitwertes, also dem Wert, der dem Klagebegehren
entspricht. Einzelheiten hierzu werde ich Ihnen gerne konkret
und persönlich erläutern.
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