Rechtsanwältin Ursula Thiel
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Die anwaltlichen Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine klare Kostentransparenz ist für Mandant und Anwalt unerlässlich. Mit Wirkung ab 01. Juli 2006 können Mandant und Anwalt außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens eine Vereinbarung über die Höhe des Honorars treffen und eine Erstberatungspauschale vereinbaren.

Im gerichtlichen Verfahren richtet sich die Gebühr des Anwalts nach der Höhe des Streitwertes, also dem Wert, der dem Klagebegehren entspricht. Einzelheiten hierzu werde ich Ihnen gerne konkret und persönlich erläutern.